Kein Umgangsrecht mit dem Familienhund nach der Scheidung


Für die deutschen Gerichte ein kurioser Rechtsstreit aber unter Hundeliebhabern kann es mit Sicherheit zu unterschiedlichen Meinungen kommen……..

Das Oberlandesgericht Hamm hatte über ein Begehren einer Frau zu entscheiden, die ein Umgangsrecht für den gemeinsamen Familienhund nach der Scheidung, erlangen wollte. Die Eheleute hatte während der Ehe einem Vierbeiner ein neues Zuhause geschenkt. Nach der Ehescheidung sollte der Hund beim Ehemann verbleiben. Die Ehefrau wollte jedoch ein Umgangsrecht mit dem Hund durchsetzen – ähnlich wie bei Kindern.Sie wollte an 2 Tagen die Woche einige Stunden mit dem 2-jährigen Hund verbringen.

Das Oberlandesgericht wies diesen Antrag jedoch zurück. Die Regelungen über das Umgangsrecht mit dem Kind könnten nicht entsprechend angewendet werden. Bei diesen Bestimmungen ginge es in erster Linie um das Wohl des Kindes und nicht um die emotionalen Bedürfnisse des anderen Ehegatten.

Quelle: Beschluss des Oberlandesgericht Hamm vom 25.11.2010 unter  Aktenzeichen Az: II-10 WF 240/10.

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