
Verstößt Hundesteuer gegen das Grundgesetz?
Diesen Artikel haben wir im Internet gefunden und möchten ihn den Lesern von Hundemeldungen auf keinen Fall vorenthalten:
„Katharina von der Leyen hat zwei Pudeldamen und zwei Windspielrüden. Hier schreibt sie jeden Sonntag über Freud und Leid als Hundehalter
Der Staat hält meine Hunde für Luxusgeschöpfe, und langsam glauben sie selbst daran.
Die Hundesteuer ist eine Luxussteuer. Wussten Sie das? Eingeführt im Jahr 1810, als auch das Halten von Nachtigallen, Dienstboten, Enten, der Besitz von Pferdeschlitten und Klavieren mit selbiger Luxussteuer belegt wurde (wenn der Hund allerdings die Enten hütete, war er von der Luxussteuer befreit, weil ein Nutzen vorlag). Alle diese Steuern – auch die Klaviersteuer – wurden mittlerweile längst abgeschafft, nur nicht die Hundesteuer.
Kann mir das jemand erklären? Kein anderes Tier wird besteuert, keine Katze, kein Gepard, kein Pferd, keine Schlange. Wird dadurch eigentlich nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz verletzt? Bedeutet es nicht sogar einen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte, wenn mir das Halten eines (nachweislich freundlichen, gut erzogenen) Hundes erschwert wird? Während meine Hunde übrigens dem Allgemeinwohl dienen, indem sie Besuche in Altersheimen und auf Sterbestationen machen – weil nämlich die Medizin längst den Wert von Hunden bei der Genesung beziehungsweise mentalen Unterstützung von Kranken erkannt hat.
Luxus?
Von Luxus kann keine Rede sein: Hundehaltung zieht sich durch sämtliche Bevölkerungsschichten, häufig sind sie das Letzte, was Obdachlose noch ihr eigen nennen können. Tatsächlich werden unbemittelten Hundehaltern sogar Sozialleistungen gezahlt (der sogenannte Futtergeldzuschuss), weil man davon ausgeht, dass es für den Halter eine unbotmäßige Härte und emotionale Belastung bedeutet, den Hund aus finanziellen Gründen abgeben zu müssen. Um noch einmal das Grundgesetz zu bemühen, das immerhin gerade 60 Jahre alt wird: Darin wird das Tier als „Mitgeschöpf“ erklärt. Wieso kann ein solches Mitgeschöpf mit einer Sachsteuer belegt werden? Ist das nicht ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – der strafrechtlich geahndet werden kann?
Die Hundesteuer ist schlecht für die Moral: Hundehalter denken immer noch, sie müssten die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht wegräumen, weil sie schließlich dafür zahlen (dabei gibt es ein saftiges Bußgeld, wenn sie beim Zurücklassen von Hundehaufen erwischt werden).
Was sie zahlen, bleibt übrigens der Willkür der jeweiligen Gemeinde überlassen: In Stuttgart zahlt man für den ersten Hund 108 Euro an Steuern, für den zweiten 216 Euro. Ich bin mit vier Hunden in Berlin mit 900 Euro dabei. In Holzkirchen zahlt man für seine Hunde je 26 Euro im Jahr, in München – wo doch der Luxus wohnt! – 76 Euro für jeden. Insgesamt zahlen die 5,9 Millionen deutschen Hundehalter dem Staat jährlich circa 240 Millionen Euro Hundesteuer – damit lässt sich gut wirtschaften, sogar Banken würden sich davon retten lassen, denn die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden.
Es werden davon nicht etwa Kotbeutelautomaten aufgestellt (in Berlin z. B., der Stadt mit dem größten Hundehaufenproblem, gibt es so etwas gar nicht) oder Hundefreilaufflächen eingerichtet, damit andere Leute in Ruhe im Park auf der Wiese sitzen können, ohne dass ein fremder Golden Retriever sein olfaktorisches Forschungsprogramm auf ihrer Decke betreibt. Es werden nicht mehr Blumen gepflanzt oder mehr Papierkörbe aufgestellt, sondern Straßenschilder aufgestellt, Mittelstreifen nachgemalt und Regenmäntel für Verkehrspolizisten gekauft.
Könnte es nicht sein, dass ich mit dem Entrichten der Hundesteuer gegen das Grundgesetz verstoße?“
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Mone | am 17. Februar 2011 um 08:54 Uhr
Das hört sich alles so logisch an,aber warum klagt dann niemand? Ich denke mal das das eh nicht durchgeht da dem Staat sonst zu viel Geld durch die Lappen geht. Und ein Hund-LUXUS??? Lächerlich! Es ist ein lebewesen von Gott erschaffen und nicht vom Menschen wie ein Auto oder Düsen Jet. Und seit wann hat Gott LUXUS Sachen erschaffen????
Hundefreund | am 20. Februar 2011 um 09:21 Uhr
Eine nette Betrachtung der Hundesteuer. Da ich aber annehmen, dass zahlreiche gute und vielleicht auch streitbare Anwälte einen Hund besitzen und noch keine Klage eingereicht haben, ist das schon eine Aussage über die Erfolgsaussichten. Würde mich allein schon freuen, wenn diese Steuern zweckgebunden wieder ausgegeben würde. Aber davon darf man lange träumen …
Ralf | am 3. Dezember 2011 um 01:20 Uhr
Ich denke nicht das Klagen Aussicht auf dauerhaften Erfolgt hätten. Denn der Gegner hat immerhin mehr als genug Kapital, finanziert aus Steuergeldern, damit lassen sich eine Menge Anwälte bezahlen. Leider…..














Ljiljana | am 15. Februar 2011 um 20:25 Uhr
Mein Rüde war erst sieben Monate alt, als er einen Hund verletzte. Seitdem gilt er als gefährlicher Hund. Ich soll 600 Euro bezahlen und bin auf Hartz4 angewiesen. Was bitte soll ich tun? Den Hund abgeben??? Das werde ich sicher nicht!! Und mit welcher begründung haben die die Steuer für solche Hunde von 500 auf 600 Euro aufgestockt und wie kommen die überhaupt auf so eine Summe? Wie ist das zu begründen???